Mindestalter 16 Jahre,
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
Es wird keine Probezeit absolviert und damit, bei einer folgenden Fahrerlaubnisklasse B oder A, auch nicht angerechnet im Unterschied zur Klasse A1.
Ausbildungsfahrzeug Suzuki AP 50
Theorie
12 Doppelstunden á 90 Minuten allgemeine Theorie
2 Doppelstunden á 90 Minuten klassenspezifische Theorie

Praxis:
variable Anzahl von Fahrstunden á 45 Minuten, je nach persönlichem Leistungsvermögen,
gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten gibt es nicht.