Mindestalter 16 Jahre,
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr dürfen nur auf 80 km/h gedrosselte Krafträder gefahren werden. Die absolvierte Probezeit in der Klasse A1 wird bei einer weitergehenden Ausbildung, z.B. Klasse B oder A angerechnet.
Ausbildungsfahrzeug Suzuki GN 125
Theorie
12 Doppelstunden á 90 Minuten allgemeine Theorie
4 Doppelstunden á 90 Minuten klassenspezifische Theorie

Praxis:
variable Anzahl von Fahrstunden á 45 Minuten, je nach persönlichem
Leistungsvermögen und 12 gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:

5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen á 45 Minuten
4 Fahrstunden auf Autobahnen á 45 Minuten
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit á 45 Minuten