|
Mindestalter 16 Jahre, Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr dürfen nur auf 80 km/h gedrosselte Krafträder gefahren werden. Die absolvierte Probezeit in der Klasse A1 wird bei einer weitergehenden Ausbildung, z.B. Klasse B oder A angerechnet. Ausbildungsfahrzeug Suzuki GN 125 |
|