Mindestalter 18 Jahre,
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
Ausbildungsfahrzeug BMW 318d.
Ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse
Theorie
12 Doppelstunden á 90 Minuten allgemeine Theorie
2 Doppelstunden á 90 Minuten klassenspezifische Theorie

Praxis:
variable Anzahl von Fahrstunden á 45 Minuten, je nach persönlichem
Leistungsvermögen und 12 gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen á 45 Minuten
4 Fahrstunden auf Autobahnen á 45 Minuten
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit á 45 Minuten
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse
Theorie
6 Doppelstunden á 90 Minuten allgemeine Theorie
2 Doppelstunden á 90 Minuten klassenspezifische Theorie

Praxis:
variable Anzahl von Fahrstunden á 45 Minuten, je nach persönlichem
Leistungsvermögen und 12 gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen á 45 Minuten
4 Fahrstunden auf Autobahnen á 45 Minuten
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit á 45 Minuten