Mindestalter 18 Jahre, Fahrerlaubnis der Klasse B ist Voraussetzung.
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen)
Ausbildungsfahrzeug BMW 318d plus Anhänger.
Bei Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B
Praxis:
variable Anzahl von Fahrstunden á 45 Minuten, je nach persönlichem
Leistungsvermögen und 5 gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:
3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen á 45 Minuten
1 Fahrstunden auf Autobahnen á 45 Minuten
1 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit á 45 Minuten