Mindestalter 15 Jahre,
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt(Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Theorie
6 Doppelstunden á 90 Minuten Theorie (Mofa) oder
6 Doppelstunden á 90 Minuten Theorie Klasse A, A1 oder M,
(wenn die Fahrschule die Zustimmung von der zuständigen obersten Landesbehörde hat)

Praxis:
eine Doppelstunde zu 90 Minuten bei Einzelausbildung oder
zwei Doppelstunden zu 90 Minuten bei Gruppenausbildung